Öffentliches Baurecht

Ihre Spezialisten für öffentliches

Baurecht

Das Bau- und Planungsrecht, insbesondere die Begleitung von Bauleitplanverfahren, bildet einen Schwerpunkt unseres Leistungsangebots.

Karriere

Unsere Leistungen

Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten.

Hochspezialisiert

Engagiert und effizient

Praxisnah und wissenschaftlich fundiert

Öffentliches Baurecht

Das Bau- und Planungsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten Kommunen und andere Gebietskörperschaften ebenso wie private Investoren und Projektent­wickler bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungs- und Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne), sonstigen städtebaulichen Satzungen sowie beim Abschluss städtebaulicher Verträge bis hin zur Erteilung der Genehmigung. Im Bereich von Gewerbe- und Industrieansied­lungen, Einzelhandelsvorhaben, Wohngebieten und Konversionsvor sind wir seit Jahren erfolgreich tätig, weil wir es verstehen, Investoren­wünsche und die Interessen der Kommunen zu berücksichtigen und so zielorientiert in einen oft trag­fähigen Konsens zu verwandeln.

Das Bauplanungsrecht ist dabei häufig Querschnittsbereich: Umweltrechtliche Vorgaben, denkmalschutzrechtliche Restriktionen und raumordnerische Vorgaben bestimmen den erfolg­reichen Planungsprozess. Aber auch der Gebrauch von Plansicherungs­instrumenten (Veränderungs­sperren, Zurückstellungen) ebenso wie gemeindliche Vorkaufsrechte und das Besondere Städtebaurecht (Sanierung-, Entwicklungs-, Stadtumbaugebiete) bilden einen Schwerpunkt unserer Beratungspraxis.

In Fragen des Bauordnungsrechts gehören wir nicht nur in Rheinland-Pfalz zu den gefragtesten Adressen. Die aktuelle und wissenschaftlich fundierte Kommentierung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz illustriert die in vielen Jahren der Tätigkeit im Bauordnungsrecht gewachsene Expertise in diesem Bereich. Zahlreiche Erwähnungen in Entscheidungen der Verwaltungs­gerichte belegen die praktische Relevanz der für viele Bauvorhaben zentralen Fragen des Bauordnungs­rechts: Ob Abstandsflächen eingehalten, Brandschutzvorgaben beachtet oder Standsicherheitsvor­gaben beachtet wurden.

Auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung zu sein, ist dabei elementar. Fragen Sie uns! Wir antworten praxisnah und wissen­schaftlich fundiert auf alle Fragen rund um das Planungs- und Bauordnungsrecht.

Unternehmen und Privatpersonen beauftragen uns auch, wenn sie entschlossen sind, ihr Vorhaben auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts durchzusetzen oder zu verteidigen. Natürlich vertreten wir unsere Mandanten auch prozessual in den mit der Planung eines Vorhabens verbundenen gerichtlichen Auseinander­setzungen. Das gilt ebenso für Dritte, die sich gegen rechtswidrige Planungen zur Wehr setzen.

Wir sind erfahren, spezialisiert und steigen in Ihr Problem mit wissenschaftlicher Tiefe ein.

Und: Wir sind Teamplayer.

Wir begleiten und koordinieren die Arbeit von Fachgutachtern und Planern und stimmen uns mit den Fachbehörden ab. Regelmäßiger Austausch zum Projektfortschritt ist uns wichtig, damit wir immer auf Augenhöhe mit den rechtlichen Hürden sind, vor denen unsere Mandanten stehen. Damit das große Ganze zu einem tragfähigen Ergebnis gebracht wird.

Expertise

Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissen­schaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbst­verständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.

So können Sie uns

erreichen.

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
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Freitag
8:00 - 16:00 Uhr

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02632 9650 - 0

info@ksj-kanzlei.de

Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaft­liche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstver­ständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.