Anwaltskanzlei
Kerkmann • Saame • Jeromin
Ihre Kanzlei für allgemeines Verwaltungsrecht, Umwelt- und Baurecht. Wir kümmern uns um Ihre Anliegen und helfen bei Rechtsfragen.

Kanzlei
Das zeichnet unsere Kanzlei aus
Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten.
Unsere Rechtsgebiete
Unsere Tätigkeit reicht von den klassischen Fragen des allgemeinen Verwaltungsrechts, dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht über das nationale und gemeinschaftsrechtliche Umweltrecht bis zum Vergaberecht. Neben der Beratung und Begleitung von Projekten schließt unsere forensische Tätigkeit die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei öffentlich-rechtlichen Streitverfahren ein.

Öffentliches Baurecht
Das Bau- und Planungsrecht, insbesondere die Begleitung von Bauleitplanverfahren, bildet einen Schwerpunkt unseres Leistungsangebots. Unser Ziel sind rechtssichere Bauleitpläne: Wir beraten sowohl private Investoren als auch Gemeinden umfassend bei der Aufstellung und Umsetzung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen.
Mehr dazuUmweltrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Bereichen des Umweltrechts, das in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch die europarechtlichen Anforderungen erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Ohne die Einbeziehung naturschutzrechtlicher Fragestellungen kann nahezu kein relevantes Planungs- oder Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Hierbei sind neben den Belangen des Artenschutzes insbesondere auch die strengen Vorgaben der Rechtsprechung zu den Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitatgebieten zu berücksichtigen und anzuwenden.
Mehr dazu
Kosten
Honorare
Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin bearbeitet die übertragenen Mandate - soweit gesetzlich zulässig* - ausschließlich nach dem tatsächlich erforderlichen Aufwand auf der Grundlage eines zeitabhängigen Honorars mit einem Stundensatz von 300,00 € bis 450,00 €. Die Erfassung des Zeitraums erfolgt in 5-Minuten-Einheiten, angefangene 5 Minuten gelten als eine Zeiteinheit. Ein pauschales Grundhonorar beträgt in Abhängigkeit zur Aufgabenstellung und wirtschaftlichen Bedeutung für den Mandanten zwischen 500,00 und 2.500,00 €.
Bei Abschluss eines umfassenden Beratungsvertrages verzichten wir regelmäßig auf das pauschale Grundhonorar und bieten unsere anwaltliche Dienstleistung zu einem geringeren Stundenhonorarsatz an. An Nebenkosten entstehen zusätzlich 3% des Gesamthonorars als Auslagenpauschale für Porto und Telekommunikationseinrichtungen, Internetrecherchen, Literatur, sowie Kopierkosten in Höhe von 0,50 € pro Kopie, sowie eventuell anfallende Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gemäß Nachweis.
Erstattungsansprüche Dritter (Gegner/Staatskasse) werden im Umfang tatsächlich erstatteter Zahlungen auf das vereinbarte Honorar in voller Höhe angerechnet. Sämtliche angegebene Honorarbeträge sind Nettobeträge, zuzüglich ist die jeweils gültige Umsatzsteuer zu entrichten.
Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Ihnen für sämtliche Aufgabenstellungen und Mandatsarten einen Aufwandsrahmen der anwaltlichen Dienstleistungen benennen. Neben der dadurch gegebenen Transparenz bezüglich des zu leistenden Honorars ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie in weiten Bereichen den Umfang der Tätigkeit und damit auch das von Ihnen zu zahlende Honorar selbst beeinflussen und bestimmen können.
*) Aufgrund der bestehenden Rechtslage (§ 4 RVG) müssen bei gerichtlichen Verfahren als Mindesthonorar die jeweils entstehenden gesetzlichen Gebühren nach dem RVG berechnet werden.

So können Sie uns
erreichen.
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
8:00 - 18:00 Uhr
Freitag
8:00 - 16:00 Uhr
Rennweg 72, 56626 Andernach
02632 9650 - 0
info@ksj-kanzlei.de
Über uns
Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
Wir sind ein Team von derzeit 9 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.