17.3.2026

Unser neuer LBauO-Kommentar: Online-Update zur Gesetzesnovelle

Über die Erscheinung unseres neuen LBauO-Kommentars in der 6. Auflage haben wir Sie bereits informiert. Da die derzeit umfangreichen Gesetzesänderungen auch vor der LBauO nicht Halt gemacht haben, ist bereits kurz nach Erscheinen der Neuauflage eine Aktualisierung erforderlich geworden, die in der Online-Ausgabe berücksichtigt ist.

Wesentliche materielle Neuregelungen der Gesetzesnovellierung betreffen das Abstandflächenrecht, brandschutzrechtliche Anforderungen und die Herstellung notwendiger Stellplätze; daneben sind zahlreiche verfahrensvereinfachende bzw. straffende Regelungen getroffen worden, etwa im Hinblick auf den Bauantrag und dessen Bearbeitung. Die Regelungen dienen neben der bundesgesetzlichen Neuerung zum sogenannten "Bauturbo" maßgeblich der schnellen Schaffung von Wohnraum durch den Um- und Ausbau im Gebäudebestand sowie der Etablierung neuer Bau- und Wohnformen (Gebäudetyp E).

Weitere Informationen zur Onlineausgabe sind hier unter folgendem Link abrufbar:

Jeromin I LBauO Rheinland-Pfalz Kommentar, 6. Auflage 2025

Gerne beraten wir Sie in Zusammenhang mit den Neuregelung zum Baurecht auf Bundes- und Landesebene.

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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.

Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.