25.09.2026

Neuer VwGO-Kommentar - wir haben mitgewirkt!

Bereits nach kurzer Zeit konnte sich der neue Kommentar zur VwGO als Standardwerk etablieren. Am 30.09.2026 erscheint er unter neuem Herausgeber: Aus Gärditz wird Knauff. Auch in der 3. Auflage stellt wird die Verwaltungsgerichtsordnung wissenschaftlich fundiert und europarechtlich sensibilisiert dargestellt und die praktische Verzahnung mit dem Fach- und Sonderverwaltungsprozessrecht aufgezeigt.

Inhalte der Kommentierung sind u. a.:

  • parallele Vorschriften in der Finanzgerichtsordnung (FGO) und im Sozialgerichtsgesetz (SGG)
  • zahlreiche verwaltungsprozessrechtliche Vorschriften, die außerhalb der VwGO und von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind
  • das europäische Verwaltungsprozessrecht
  • Zusätzlich wurden Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand gebracht

Prof. Dr. Kerkmann, Elisabeth Huber und Prof. Dr. Jeromin haben an der Kommentierung mitgewirkt. Hervorzuheben ist dabei die Kommentierung von § 47 VwGO als zentrale Vorschrift für die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle bei den Oberverwaltungsgerichten. Die Vorschrift spielt u.a. bei der Überprüfung von Bebauungsplänen eine Rolle - ein zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei.

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Über uns

Die Kanzlei Kerkmann • Saame • Jeromin zählt - ausweislich verschiedener Presseberichte - in Rheinland-Pfalz zu den renommierten Adressen im Verwaltungsrecht mit überregionaler Ausrichtung.
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Wir sind ein Team von derzeit 10 Rechtsanwälten, davon 8 Fachanwälte für Verwaltungsrecht und zwei Lehrbeauftragte an deutschen Universitäten. Unsere Tätigkeit konzentriert sich bewusst auf unser Kerngebiet, das öffentliche Recht. Regelmäßige Fachpublikationen, wissenschaftliche Lehrtätigkeiten sowie Fortbildungen als Lehrende und Lernende gehören zum Selbstverständnis der Kanzlei. Höchste fachliche Kompetenz und langjährige praktische Erfahrung der Anwälte gewährleisten eine exzellente Betreuung von Mandanten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in allen relevanten Bereichen des Verwaltungsrechts. Unsere Mandanten sind private und öffentliche Unternehmen ebenso wie öffentliche Auftraggeber.